Für Zwecke unabhängiger wissenschaftlicher Forschung kann die Auswertungsstelle mit Zustimmung des Beirates nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Daten an Dritte übermitteln.
(§14 Abs. 1 Satz 1 ThürKRG)
Nähere Informationen finden Sie unter
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