Hier finden Sie alles, was Sie benötigen.
Informationen zur elektronischen Tumormeldung

Achtung: Im Rahmen eines umfangreichen Updates des UploadClients durch unseren Softwarehersteller können wir Ihnen ab sofort einen verbesserten Client zur Verfügung stellen. Dieser soll die Funktion beinhalten, kommende Updates automatisch bei Ihnen zu realisieren. Zudem werden Ihnen alle vom Krebsregister annehmbaren XML-Schemata-Versionen in einem Client zur Verfügung gestellt; eine Unterscheidung der anzuwendenden Clients nach XML-Schemata-Version ist nicht mehr von Nöten.

Daher müssen wir Sie ein letztes Mal bitten, den aktuellen UploadClient (UploadClient2021-06) herunter zu laden und die bei Ihnen installierte alte Version durch die neue Version zu ersetzen.
Sollte es bei dem Vorgang zu Problemen oder Fehlermeldungen kommen, wenden Sie sich bitte per Mail an it@zkkr-thueringen.de. Vielen Dank.

Meldepflicht

Mit Inkrafttreten des ThürKRG besteht für alle in Thüringen tätigen Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Patholog*innen, Krankenhäuser und ärztlich geleitete Einrichtungen eine gesetzliche Meldepflicht für alle tumorbezogenen Ereignisse aus ihrem Wirkungsbereich.

Meldeanlässe

  • Diagnosemeldung: Meldung einer Diagnosestellung zu einer Tumorerkrankung nach hinreichender Sicherung
  • Zahnärztliche Diagnosemeldung: Meldung einer Diagnosestellung zu einer Tumorerkrankung nach hinreichender Sicherung ohne Angabe des ICD-Codes durch eine*n Zahnarzt*Zahnärztin
  • Befundmeldung: Meldung eines histologischen, zytologischen oder labortechnischen Befundes
  • Therapie- oder Abschlussmeldung: Meldung von Therapie- und Abschlussdaten
  • Verlaufsmeldung: Meldung von Verlaufsdaten

Meldeinhalte

Der Umfang der zu meldenden Informationen richtet sich an dem bundesweit einheitlichen Datensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. sowie ihn ergänzender Module (ADT/GEKID Basisdatensatz) und beinhaltet:

  • Identitätsdaten: Angaben zur Identifizierung der Patient*innen (§ 3 Abs. 2 ThürKRG)
  • Klinische Daten: Angaben in Bezug auf die Diagnose, die Behandlung, den Verlauf und den Abschluss von Tumorerkrankungen (§ 3 Abs. 3 ThürKRG)
  • Meldungsbezogene Daten: Angaben zum Meldeanlass und Identifizierung der Meldenden (§ 3 Abs. 4 ThürKRG)

Meldewege

  • Papiergebunden (Papiergebundene Meldungen über Meldebögen dürfen nur in begründeten und vorher geprüften Ausnahmefällen angenommen werden):
  • Elektronisch:
    • Datei-Schnittstelle
    • webbasiertes Melderportal (im Aufbau)

Die Meldungen sollen vornehmlich in strukturierter elektronischer Form übermittelt werden. Das klinische Krebsregister Thüringen bietet hierfür allen Leistungserbringenden, die ihre Tumormeldungen elektronisch übermitteln möchten und können, die Möglichkeit ihre ausgelesenen praxiseigenen Daten per Datei-Schnittstelle direkt an das Krebsregister zu melden.

Um die Datei-Schnittstelle nutzen zu können, muss Ihr Krankenhaus- oder Praxisinformationssystem das XML-Exportformat (ADT/GEKID Basisdatensatz) unterstützen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Softwaresupport.

Sollte Ihr Krankenhaus- oder Praxisinformationssystem keine XML-Exportformate extrahieren können, haben Sie jederzeit die Möglichkeit Tumormeldungen per Arztbrief oder Meldebogen abzusetzen.

Im Folgenden finden Sie eine Anleitung sowie weitere Hinweise zur Beantragung und Verwendung der Datei-Schnittstelle des klinischen Krebsregisters Thüringen.

Implementierung der Datei-Schnittstelle

  1. „Antrag auf Erfassung als Melder*innen“ hier herunterladen und ausfüllen
    • Wurde der Antrag auf Erfassung als Melder*in bereits von Ihnen ausgefüllt und an das klinische Krebsregister Thüringen zurückgesandt, können Sie diesen Schritt auslassen.
  2. „Registrierungsformular für die Datei-Schnittstelle“ herunterlanden und ausfüllen (siehe unten)
  3. Übersendung der Formulare postalisch an:
    • Zentrales klinisches Krebsregister Thüringen gGmbH
      Camburger Str. 74
      07743 Jena
  4. Zertifizierung als Schnittstellenmelder*in
    • Nach erfolgreicher Registrierung als Schnittstellenmelder*in erhalten Sie von uns ein Sicherheitszertifikat, welches für die Nutzung des UploadClient notwendig ist.
  5. Herunterladen des UploadClient (siehe unten)
  6. Übertragung der Tumormeldung
    • Mit Hilfe des UploadClient, dem Sicherheitszertifikat und Ihren Anmeldeinformationen können Sie Ihre Tumormeldungen an das klinische Krebsregister Thüringen übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass die Software nur mit einem gültigen Sicherheitszertifikat funktioniert, welches vom klinischen Krebsregister Thüringen ausgestellt wurde. Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem FAQ-Dokument.

Downloads

Registrierungsformulare

  • Registrierungsformular für Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen – Jede meldet eigenständig –> Download
  • Registrierungsformular für Gemeinschaftspraxen und MVZ – ein Verantwortlicher meldet für mehrere Melder –> Download
  • Registrierungsformular für Kliniken – Jede Fachabteilung meldet eigenständig –> Download
  • Registrierungsformular für Kliniken – ein Verantwortlicher meldet für mehrere Melder –> Download

Upload Client

Zur Verwendung ab 01.06.2021 Download UploadClient2021-06

ADT/GEKID-Schnittstellenversionen

Um Meldepakete zu übermitteln, müssen Sie die übermittelnde XML-Schemata-Version, die Ihre Praxis- oder Kliniksoftware generiert hat, beim Upload auswählen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Softwaresupport, welches XML-Schemata aus Ihrer Praxis- oder Kliniksoftware generiert wird.

Das klinische Krebsregister Thüringen kann derzeit nachstehende Versionen verarbeiten:

– Version 2.0.1*
– Version 2.1.1*
– Version 2.1.2 und 2.1.3 (ab dem 01.01.2021)
– Version 2.2.0 und 2.2.1 (ab dem 01.04.2021)

*Mit den Versionen 2.0.1 und 2.1.1 können keine Meldungen für den ICD10- und OPS-Katalog ab dem Jahr 2021 (Datum des Meldeanlasses ab 01.01.2021) übertragen werden. Hierfür muss zwingend die Version 2.1.2 oder höher genutzt werden.

Informationen zum UploadClient 2021-06 (ab 01.06.2021)

Bestehende UploadClients müssen durch den UploadClient2021-06 ersetzt werden, um Meldungen via Datei-Schnittstelle übermitteln zu können!

Der neue UploadClient enthält folgende Neuerungen:

  1. Der zuletzt verwendete Pfad zum Sicherheitszertifikat (KeyStore-Datei) wird gespeichert und erscheint automatisch, wenn der UploadClient neu gestartet wird. Somit muss der Pfad nur bei Erstinstallation oder bei Verschiebung des Sicherheitszertifikates eingegeben werden.
  2. Über automatische Updates im Hintergrund werden Neuerungen (zum Beispiel neue XML-Schemata, neue UploadClient-Versionen) sofort bei Ihnen angezeigt. Ein manuell von Ihnen durchgeführtes Update entfällt.
  3. In einer Übersicht am Ende des Upload-Vorganges können Sie Ihre gesendeten Meldepakete tabellarisch einsehen und vorgenommene Uploads auf eine erfolgreiche/nicht erfolgreiche Übermittlung überprüfen.

Sollte es bei dem Vorgang zu Problemen oder Fehlermeldungen kommen, wenden Sie sich bitte per Mail an it@zkkr-thueringen.de.

Anleitung UploadClient

Anleitung UploadClient

FAQ

FAQ-Dokument

Für Fragen und weitere Informationen können Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Information: Das Melderportal einer Online-Eingabemaske steht bis auf Weiteres noch nicht zur Verfügung.