Das Klinische Krebsregister Thüringen zahlt für jede vollständige, gültige und elektronisch übermittelte Meldung an die meldende Person oder Einrichtung als Aufwandsentschädigung eine Meldevergütung. Der gesetzliche Anspruch ergibt sich aus § 65c Abs. 6 SGB V in Verbindung mit § 8 ThürKRG. Die Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung gilt in Verbindung mit dem Schiedsspruch zur Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung und regelt die Erstattung sowie die Höhe der Meldevergütung und deren Auszahlungsvoraussetzungen.
Die Unterlagen finden Sie unter https://www.krebsregister-thueringen.de/index.php/fuer-melder/gesetzliches-regelungen/
Höhe der Meldevergütung
Meldeanlass | Höhe Meldevergütung |
Diagnosemeldung | 18,00 € |
Zahnärztliche Diagnosemeldung | 15,00 € |
Befundmeldung | 4,00 € |
Therapie-und Abschlussmeldung | 5,00 € |
Verlaufsmeldung | 8,00 € |
Informationen zur Auszahlung elektronisch eingereichter Tumormeldungen
Für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung:
- quartalsweise Abrechnung gegenüber Kostenträger
- 31-tägige Prüffrist auf Seiten des Kostenträgers
- 45-tägige Zahlfrist der Kostenträger
- einzelfallbezogene Entgeltzuordnung
- Erstellung Auszahlungsmitteilung
- Überweisung an den Melder
- Die quartalsweise Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Kostenträgern erfolgt mit einem 1-monatigen Versatz, jeweils zum 30.04., 31.07. und 31.10. des laufenden Jahres + 31.01. des folgenden Jahres
- Die Bearbeitungsdauer ab Eingang der Zahlungen bis zur Überweisung an den Melder wird mit 4 Wochen angenommen.
Für Patienten der privaten Krankenversicherung:
- jährliche Abrechnung gegenüber Kostenträger (Stichtag: 30.06.)
- 31-tägige Prüffrist auf Seiten des Kostenträgers
- jährliche Auszahlung (Stichtag: 30.09.)
- einzelfallbezogene Entgeltzuordnung
- Erstellung Auszahlungsmitteilung
- Überweisung an den Melder
- Die Abrechnung im jährlichen Zyklus ist vertraglich mit dem PKV-Bundesverband vereinbart. Eine unterjährige Abrechnung sowie Vergütungen sind nicht vorgesehen.
- Die Bearbeitungsdauer ab Eingang der Zahlungen bis zur Überweisung an den Melder wird mit 4 Wochen angenommen.
Abrechnungsunterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung
Bei der Abrechnung der Meldevergütungen gegenüber den Kostenträgern der Patienten wird zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unterschieden:
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | |
Abrechnungszeitraum | quartalsweise | jährlich zum 31.06. d.l.J. |
Beanstandungszeitraum ab Übermittlungszeitpunkt | 31 Kalendertage | 31 Kalendertage |
Zahlungsziel ab Übermittlungszeitpunkt | 45 Kalendertage | zum 31.09. d.l.J. |
Auszahlungszeitraum gegenüber Melder | quartalsweise – nach Abschluss aller bei der Krankenversicherung eingereichten Meldungen | jährlich – nach Abschluss aller bei der Krankenversicherung eingereichten Meldungen |
Bitte beachten Sie:
- Die Auszahlung der Meldevergütung erfolgt im Gutschriftenverfahren.
- Für die Auszahlung benötigt das Klinische Krebsregister Ihre Steuernummer, die im Antrags- und Registrierungsformular abgefragt wird.
- Die Meldevergütung für Tumormeldungen zu bösartigen Neubildungen und deren Frühstadien sowie gutartige Tumore des zentralen Nervensystems an das Klinische Krebsregister wird umsatzsteuerfrei von den Krankenversicherungen eingenommen und an den Melder ausgewiesen. Siehe hierzu das Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Meldevergütung.
- Die Meldevergütung für Tumormeldungen zu nicht-melanotischen Hautkrebsarten einschließlich ihrer Frühstadien an das epidemiologische Krebsregister werden mit Umsatzsteuer eingenommen und an den Melder ausgewiesen.
- Bei multiplen Basaliomen eines Patienten wird nur die Meldung des ersten Basaliom vergütet.
Kontakt bei Abrechnungsfragen:
Ansprechpartnerin: Anja Grobe / Annika Heßmer
Telefon: +49 (0) 3641 / 24 23 620
Mobil: +49 (0) 151 56 38 09 61
E-Mail: info@zkkr-thueringen.de